Dies ist auch eine potenzielle Möglichkeit für Sie, Ihre Karriere voranzutreiben. Als Ehepartner oder Lebensgefährte gilt in der Regel, dass Sie eine eigene Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Stelle beantragen können und daher die gleichen Voraussetzungen wie Ihr Partner erfüllen müssen.

Wie von CIC dargelegt, besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine offene Arbeitserlaubnis zu beantragen – die es Ihnen ermöglicht, sich für jede Stelle bei jedem Arbeitgeber zu bewerben –, wenn Ihr Partner die folgenden Bedingungen erfüllt:

Ihr Partner:

  • mindestens sechs Monate in Kanada arbeiten darf,
  • in Kanada einer Tätigkeit nachgeht, die ein Mindestmaß an Qualifikation erfordert (in der Regel eine Tätigkeit, für die mindestens ein Hochschulabschluss erforderlich ist), und
  • eine Stelle ausübt, die in den Kompetenzniveaus 0, A oder B der National Occupational Classification aufgeführt ist,

oder

Ihr Partner:

  • in Kanada arbeiten darf und
  • in Kanada einer Tätigkeit nachgeht, die auf einer Liste der förderfähigen Berufe in teilnehmenden Provinzen steht.

Wenn Ihnen eine offene Arbeitserlaubnis erteilt wird, gilt diese in der Regel für den gleichen Zeitraum wie die Ihres Partners.

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